Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus versichert Vermögensschäden aus privatem Online-Banking, wenn unberechtigte Dritte durch Phishing Überweisungen auslösen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen, Obliegenheiten und Grenzen dabei gelten und wann kein Schutz besteht.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium Plus Folgendes für Schäden durch Phishing:
Was mitversichert ist:
- Versichert sind Vermögensschäden innerhalb des von Ihnen durchgeführten privaten Online-Bankings, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
- Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
- Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche Sie in der versicherten Wohnung oder über in Ihrem Eigentum stehende Laptops, portable PCs oder Smartphones durchführen.
Was Phishing im Sinne dieser Bestimmung bedeutet:
Phishing ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Was nicht versichert ist:
- Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming) sind nicht mitversichert.
- Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind nicht versichert.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Wann mehrere Schäden ein Versicherungsfall sind:
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Voraussetzung für die Entschädigungsleistung:
Unsere Entschädigungsleistung setzt voraus, dass Sie den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden.
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:
- Vor Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie Ihren Computer, den Sie zum Online-Banking nutzen, mit dem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutzsoftware, die auf dem neuesten Stand gehalten wird, ausstatten.
- Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir nach Nr. 26.1.2 UEVHB2015 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört:
- die kontoführende Bank zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
- den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir gemäß Nr. 26.3 UEVHB2015 unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Entschädigungsgrenze:
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Kriminelle Sie mit gefälschten E-Mails täuschen, an Ihre Bankzugangsdaten gelangen und damit Geld von Ihrem Konto überweisen, kann der dadurch entstandene Vermögensschaden im privaten Online-Banking ersetzt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie übliche Sicherheitsmaßnahmen wie Firewall und aktuelle Virenschutzsoftware einsetzen und im Schadenfall mitwirken, etwa durch eine Anzeige bei der Polizei. Andere Betrugsverfahren, Folgeschäden und von der Bank erstattete Beträge sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Phishing sind versichert?
Versichert sind Vermögensschäden innerhalb des von Ihnen durchgeführten privaten Online-Bankings, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Der Schaden entspricht der unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierenden Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Ist Pharming ebenfalls mitversichert?
Nein. Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming) sind nicht mitversichert. Auch Folgeschäden wie Zinseinbußen oder Kosten der Rechtsverfolgung sind nicht versichert.
Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich vor einem Schaden erfüllen?
Sie müssen den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden. Der zum Online-Banking genutzte Computer muss mit dem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie mit einer aktuell gehaltenen Virenschutzsoftware ausgestattet sein. Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren.
Was muss ich nach einem Phishing-Schaden tun?
Sie müssen bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört, die kontoführende Bank zur Auskunftserteilung zu ermächtigen sowie den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025