In der Hausratversicherung der Uelzener regelt der Tarif Premium Plus die Außenversicherung mit einer Entschädigungshöhe von 30 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall, wobei Zeiträume von mehr als sechs Monaten nicht mehr als vorübergehend gelten.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium Plus folgendes für die Außenversicherung:
- Abweichend von Nr. 7.4 UEVHB2015 ist die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
- Die Entschädigungsgrenzen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
- Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Versicherungsort
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn er sich vorübergehend außerhalb des eigentlichen Versicherungsorts befindet. Für solche Fälle ist im Tarif Premium Plus festgelegt, bis zu welchem Anteil der Versicherungssumme entschädigt wird und ab welchem Zeitraum ein Aufenthalt nicht mehr als vorübergehend zählt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind allein die im Bedingungswerk genannten Werte.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird bei der Außenversicherung entschädigt?
Die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall ist abweichend von Nr. 7.4 UEVHB2015 auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Ab wann gilt ein Aufenthalt außerhalb des Versicherungsorts nicht mehr als vorübergehend?
Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Ändern sich durch die Außenversicherung die allgemeinen Entschädigungsgrenzen?
Nein. Die Entschädigungsgrenzen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
In welchem Tarif gelten diese Regelungen zur Außenversicherung?
Diese Regelungen gelten in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium Plus.