Die Uelzener Hausratversicherung ersetzt im Tarif Basis auch Folgeschäden an Gefriergut, wenn eine Überspannung durch Blitzschlag oder ein Netzausfall die Kühlung unterbricht. Voraussetzung ist ein dokumentierter Netzausfall – die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Schäden an Gefriergut infolge Stromschwankungen:
- In Erweiterung von Nr. 2.3 UEVHB2015 sind auch Folgeschäden an Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall versichert.
- Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 150,00 € begrenzt.
Diebstahl und andere strafbaren Handlungen
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Gefriergut auftaut und verdirbt, weil ein Blitzschlag eine Überspannung verursacht oder das Stromnetz ausfällt, kann die Hausratversicherung im Tarif Basis für den entstandenen Schaden aufkommen. Wichtig ist, dass ein Netzausfall vom Stromanbieter bestätigt wird. Für diese Leistung gilt eine feste Höchstgrenze pro Versicherungsfall und Jahr.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Gefriergut durch Stromausfall versichert?
Ja. Im Tarif Basis sind Folgeschäden an Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall versichert – in Erweiterung von Nr. 2.3 UEVHB2015.
Welche Voraussetzung gilt bei einem Netzausfall?
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 150,00 € begrenzt.
Welche Ursachen sind für Schäden am Gefriergut abgedeckt?
Abgedeckt sind Folgeschäden am Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder infolge eines Netzausfalls.