Beim Zusatzbaustein Glas der Uelzener Hausratversicherung sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – und zwar unabhängig von mitwirkenden Ursachen. Hier erfahren Sie, was das für versicherte und nicht versicherte Sachen bedeutet.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Glas folgendes für den Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Dies gilt für:
- Versicherte und nicht versicherte Sachen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas kommt für Schäden nicht auf, die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen. Dieser Ausschluss gilt immer – auch dann, wenn noch weitere Ursachen am Schaden beteiligt sind. Erfasst werden dabei sowohl versicherte als auch nicht versicherte Sachen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Kernenergie über den Zusatzbaustein Glas versichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn weitere Ursachen am Schaden beteiligt sind?
Ja. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf solche Schäden.
Für welche Sachen gilt dieser Ausschluss?
Der Ausschluss gilt für versicherte und nicht versicherte Sachen.
Welche Arten von Strahlung sind vom Ausschluss betroffen?
Betroffen sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung sowie radioaktive Substanzen.