In der Hausratversicherung der Uelzener legt der Zusatzbaustein Glas fest, welche Sachen nicht versichert sind – dazu zählen unter anderem optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper, Handspiegel, Photovoltaikanlagen sowie Sachen in gewerblich genutzten Räumen.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Glas folgendes für nicht versicherte Sachen:
Nicht versichert sind:
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel,
- Photovoltaikanlagen,
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind,
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays),
- Sachen in gewerblich genutzten Räumen.
Versicherte Kosten
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas schützt nicht jede Art von Glas oder glasähnlichem Material. Bestimmte Gegenstände sind ausdrücklich vom Schutz ausgenommen – etwa Geschirr, Handspiegel, Beleuchtungskörper, Photovoltaikanlagen oder Displays von elektronischen Geräten. Ebenso bleiben Sachen ohne Schutz, die schon bei Antragstellung beschädigt waren, sowie Gegenstände in gewerblich genutzten Räumen. Diese Aufstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Sind Geschirr und Handspiegel über den Zusatzbaustein Glas versichert?
Nein. Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel zählen zu den nicht versicherten Sachen.
Sind Bildschirme und Displays von elektronischen Geräten mitversichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind – zum Beispiel Bildschirme von Fernsehgeräten oder Computer-Displays – sind nicht versichert.
Sind Photovoltaikanlagen über den Zusatzbaustein Glas abgedeckt?
Nein. Photovoltaikanlagen gehören zu den nicht versicherten Sachen.
Gilt der Schutz auch für bereits beschädigte Sachen?
Nein. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, sind nicht versichert.
Sind Sachen in gewerblich genutzten Räumen versichert?
Nein. Sachen in gewerblich genutzten Räumen zählen zu den nicht versicherten Sachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025