In der Hausratversicherung der Uelzener greift im Tarif Premium die Außenversicherung mit einer Entschädigungsgrenze von 20 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall – und mit klaren Regeln dazu, welche Zeiträume noch als vorübergehend gelten.
Für die Außenversicherung gilt im Tarif Premium:
- Abweichend von Nr. 7.4 UEVHB2015 ist die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
- Die Entschädigungsgrenzen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
- Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Versicherungsort
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt Hausrat auch außerhalb des eigentlichen Versicherungsorts. Im Tarif Premium ist die Leistung je Schadenfall auf einen bestimmten Anteil der Versicherungssumme gedeckelt, während die übrigen Entschädigungsgrenzen weiterhin gelten. Zudem ist zeitlich festgelegt, wie lange sich Sachen noch „vorübergehend“ außerhalb befinden dürfen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung in der Außenversicherung im Tarif Premium?
Abweichend von Nr. 7.4 UEVHB2015 ist die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Gelten die Entschädigungsgrenzen nach Ziffer 13 weiterhin?
Ja. Die Entschädigungsgrenzen gemäß Ziffer 13 UEVHB2015 werden von dieser Regelung nicht berührt und gelten unverändert.
Ab wann gilt ein Aufenthalt nicht mehr als vorübergehend?
Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Worauf bezieht sich die 20-Prozent-Grenze?
Die 20 % beziehen sich je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme.