Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium versichert Einbruchdiebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen. Erfahren Sie, welche Anzeige- und Nachweispflichten gelten und welche Entschädigungsgrenzen für Bargeld und den Versicherungsfall gesetzt sind.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen / Schlafwagenabteile:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der Diebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich dem Kapitän / dem Zugpersonal bzw. der Reederei / der Bahngesellschaft anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015. Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen auf einer Reise etwas aus Ihrer verschlossenen Schiffskabine oder Ihrem Schlafwagenabteil gestohlen, springt der Premium-Tarif ein. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort dem zuständigen Personal – etwa dem Kapitän, dem Zugpersonal, der Reederei oder der Bahngesellschaft – melden und dies belegen können. Beachten Sie, dass für Bargeld und für den gesamten Schadenfall jeweils feste Höchstgrenzen gelten und Wertsachen (außer Bargeld) nicht abgedeckt sind.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl aus einer verschlossenen Schiffskabine mitversichert?
Ja, abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der Diebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich dem Kapitän / dem Zugpersonal bzw. der Reederei / der Bahngesellschaft anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Bis zu welchem Betrag ist Bargeld versichert?
Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Wie hoch ist die maximale Gesamtentschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Sind Wertsachen ebenfalls abgedeckt?
Nicht versichert sind Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025