Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis ersetzt Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen bis zu einem Prozent der Versicherungssumme – mit einer Selbstbeteiligung von 400 Euro und Entschädigung zum Zeitwert. Erfahren Sie, welche Schäden versichert sind, welche ausgeschlossen werden und wie sich die Entschädigung an einem konkreten Beispiel berechnet.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis Folgendes für Seng- und Schmorschäden:
- Abweichend von Nr. 2.6.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr.
- Versichert sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen gemäß Ziffer 6 UEVHB2015.
- Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art.
- Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
- Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Es wird der Zeitwert entschädigt.
Beispiel:
Eine Kerze fällt um und sengt ein kleines Loch in den Tisch. Die Versicherungssumme beträgt 50.000,00 €. Der Zeitwert des Tisches beträgt 850,00 €.
Die Entschädigung errechnet sich wie folgt:
- Versicherungssumme 50.000,00 € plus 10 % Vorsorge = 55.000,00 €
- davon 1 % = die maximale Entschädigungsgrenze = 550,00 €
- Schadenhöhe 850,00 € - 400,00 € SB = 450,00 €
Der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung in Höhe von 450,00 €, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Was bedeutet das konkret?
Seng- und Schmorschäden entstehen zum Beispiel, wenn Hitze eine versicherte Sache versengt oder anschmort, ohne dass es zu einem offenen Feuer kommt. Im Tarif Basis der Uelzener sind solche Schäden bis zu einer Höchstgrenze mitversichert. Von Ihrer Entschädigung wird ein fester Eigenanteil abgezogen, und ersetzt wird der Zeitwert der beschädigten Sache. Bestimmte Fälle – etwa Schäden an technischen Geräten oder durch Rauchwaren-Glut – bleiben außen vor.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Seng- und Schmorschäden ersetzt?
Der Versicherer leistet bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Es gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Entschädigt wird der Zeitwert.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art. Ausgenommen sind außerdem alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
Muss ich die Wiederbeschaffung nachweisen?
Im Beispiel erhält der Versicherungsnehmer die Entschädigung, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Wie wird die Entschädigung im Beispiel berechnet?
Bei einer Versicherungssumme von 50.000,00 € plus 10 % Vorsorge (= 55.000,00 €) beträgt die maximale Entschädigungsgrenze 1 % = 550,00 €. Von der Schadenhöhe 850,00 € wird die Selbstbeteiligung von 400,00 € abgezogen, sodass 450,00 € entschädigt werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025