Beim Zusatzbaustein Glas der Uelzener Hausratversicherung werden Restwerte angerechnet. Zugleich gilt: Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung für Glasschäden. Hier erfahren Sie, was das für Ihren Glasschutz bedeutet.
Für Restwerte gilt im Tarif Zusatzbaustein Glas Folgendes:
- Restwerte werden angerechnet.
Beendigung des Hauptvertrages:
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages (siehe Ziffer 1 UEAGLB2015) erlischt auch die Versicherung für Glasschäden.
Was bedeutet das konkret?
Vorhandene Restwerte fließen bei der Regulierung in die Berechnung ein. Außerdem ist der Glasschutz an den Hauptvertrag gekoppelt: Endet der Hauptvertrag, endet auch der Schutz für Glasschäden.
Häufige Fragen
Werden Restwerte im Zusatzbaustein Glas angerechnet?
Ja. Im Tarif Zusatzbaustein Glas der Uelzener Hausratversicherung werden Restwerte angerechnet.
Was passiert mit dem Glasschutz, wenn der Hauptvertrag endet?
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung für Glasschäden.
Wo ist die Beendigung des Hauptvertrages geregelt?
Die Regelung zur Beendigung des Hauptversicherungsvertrages finden Sie in Ziffer 1 UEAGLB2015.
Kann der Glasschutz unabhängig vom Hauptvertrag bestehen bleiben?
Nein. Die Versicherung für Glasschäden ist an den Hauptvertrag gekoppelt und erlischt mit dessen Beendigung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025