In der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium Plus wird die Entschädigungsgrenze für Wertsachen je Versicherungsfall und -jahr von 20 % auf 40 % der Versicherungssumme erhöht. Zusätzlich gelten feste Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden sowie Schmuck und Edelmetalle – gestaffelt danach, ob die Wertsachen im verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt werden oder nicht.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium Plus Folgendes für Entschädigungsgrenzen für Wertsachen:
- In Erweiterung zu Nr. 13.2.1 UEVHB2015 wird die Entschädigungsgrenze für Wertsachen je Versicherungsfall und -jahr von 20 % auf 40 % der Versicherungssumme erhöht.
Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes:
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2 UEVHB2015) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- insgesamt 4.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- insgesamt 3.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- insgesamt 20.000,00 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Wertsachen innerhalb eines Wertschutzschrankes:
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2 UEVHB2015) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- insgesamt 4.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- insgesamt 6.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Premium Plus sind Wertsachen bis zu einem höheren Anteil der Versicherungssumme abgesichert als im Grundschutz. Wie viel im Schadenfall ersetzt wird, hängt zusätzlich davon ab, um welche Art von Wertsachen es sich handelt und ob diese in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt werden. Für Bargeld, Urkunden und Schmuck gelten dabei jeweils eigene Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen im Tarif Premium Plus?
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen wird je Versicherungsfall und -jahr von 20 % auf 40 % der Versicherungssumme erhöht (in Erweiterung zu Nr. 13.2.1 UEVHB2015).
Wie viel wird für Bargeld ersetzt?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – sind je Versicherungsfall insgesamt 4.000,00 € versichert, sowohl außerhalb als auch innerhalb eines Wertschutzschrankes.
Welche Grenze gilt für Schmuck und Edelmetalle?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, die sich außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befinden, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf insgesamt 20.000,00 € begrenzt.
Wie wirkt sich ein Wertschutzschrank auf die Entschädigung für Urkunden aus?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere sind außerhalb eines Wertschutzschrankes insgesamt 3.000,00 € versichert, innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes insgesamt 6.000,00 €.
Inhalte aus: UEVHB2015