In der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium Plus bleiben Schäden aus einem Versicherungsfall auch dann abgesichert, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant sie grob fahrlässig herbeigeführt hat – und zwar bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium Plus folgendes für Grobe Fahrlässigkeit:
In Abweichung von Nr. 26.2 UEVHB2015 sind Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Schaden durch grobe Unachtsamkeit entsteht – etwa durch besondere Sorglosigkeit des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten – wird der Schutz in diesem Tarif nicht gekürzt. Die Leistung bleibt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bestehen.
Häufige Fragen
Sind grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert?
Ja. Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Bis zu welcher Höhe besteht der Schutz bei grober Fahrlässigkeit?
Der Schutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Für wen gilt diese Regelung?
Sie gilt für Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Von welcher Regelung weicht der Tarif Premium Plus ab?
Die Mitversicherung erfolgt in Abweichung von Nr. 26.2 UEVHB2015.