Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes sind in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium mitversichert. Erfahren Sie, bis zu welcher Höhe Einrichtungen und Geräte geschützt sind und wie das etwa bei einem Blitzeinschlag in eine Überlandleitung greift.
Erweiterung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden:
- Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Schäden, die an Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes entstehen.
- Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Beispiel:
Der Blitz schlägt in eine Überlandleitung außerhalb des Grundstückes des Versicherungsortes ein. Die Überspannung führt zu einem Kurzschluss eines technischen Gerätes am Versicherungsort.
Was bedeutet das konkret?
Nicht nur ein direkter Blitzeinschlag ist abgesichert: Auch wenn ein Blitz an anderer Stelle einschlägt und dadurch eine Überspannung, ein Überstrom oder ein Kurzschluss entsteht, sind beschädigte Einrichtungen und Geräte im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme geschützt.
Häufige Fragen
Sind Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert?
Ja. Schäden an Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes sind mitversichert.
Bis zu welcher Höhe sind Überspannungsschäden abgedeckt?
Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Muss der Blitz direkt am Versicherungsort einschlagen?
Nein. Auch wenn der Blitz zum Beispiel in eine Überlandleitung außerhalb des Grundstückes einschlägt und die Überspannung am Versicherungsort einen Kurzschluss eines technischen Gerätes verursacht, besteht Versicherungsschutz.
Welche Schadenarten infolge eines Blitzes sind erfasst?
Erfasst sind Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes an Einrichtungen und Geräten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025