Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium schließt grob fahrlässig herbeigeführte Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme mit ein. Damit sind Versicherungsfälle, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig verursacht, in Abweichung von den Grundbedingungen mitversichert.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium für Grobe Fahrlässigkeit:
In Abweichung von Nr. 26.2 UEVHB2015 sind Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, muss im Premium-Tarif keine Kürzung der Leistung befürchten. Solche Schäden sind bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt – abweichend von der Grundregelung in den Bedingungen. Das gilt sowohl für den Versicherungsnehmer selbst als auch für seinen Repräsentanten.
Häufige Fragen
Sind grob fahrlässig verursachte Schäden im Tarif Premium versichert?
Ja. Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Bis zu welcher Höhe sind solche Schäden abgedeckt?
Die Mitversicherung besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Gilt der Schutz auch für den Repräsentanten des Versicherungsnehmers?
Ja. Der Schutz gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für seinen Repräsentanten.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt in Abweichung von Nr. 26.2 UEVHB2015.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025