In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt folgendes für Kündigungsrecht des Versicherers:
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025