In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt folgendes für Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
B 2–2 Kündigung nach Versicherungsfall
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
B 2–2 Kündigung nach Versicherungsfall
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025