In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt im Tarif Hundehalter-Haftpflicht folgendes für Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko):
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Hundes in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart des Tieres. Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
• Schäden aus dem Deckakt (gewollt / ungewollt);
• Flurschäden;
• tierischen Ausscheidungen;
• des Führens ohne Leine und / oder ohne Maulkorb;
• Schäden infolge der Teilnahme an Hundeschulen, Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu;
• Schäden aus der Verwendung des Hundes als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Hundes in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart des Tieres. Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
• Schäden aus dem Deckakt (gewollt / ungewollt);
• Flurschäden;
• tierischen Ausscheidungen;
• des Führens ohne Leine und / oder ohne Maulkorb;
• Schäden infolge der Teilnahme an Hundeschulen, Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu;
• Schäden aus der Verwendung des Hundes als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025