In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt folgendes für Anfechtung:
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025