In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt folgendes für Allgemeiner Grundsatz:
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025