In der Tierhalterhaftpflicht der Uelzener gilt folgendes für Ausschluss von Rechten des Versicherers:
Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025