Bei der Uelzener Hausratversicherung wird die Entschädigung auf des Versicherungswerts berechnet, der in der Regel dem Neuwert – also dem Wiederbeschaffungswert gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand – entspricht; für Kunstgegenstände, Antiquitäten sowie nicht mehr nutzbare Sachen gelten eigene Wertmaßstäbe, und die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (Entschädigungsgrenzen), werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel im Schadenfall erstattet wird, richtet sich nach dem Versicherungswert. In der Regel ist das der Neuwert, also der Preis, um eine gleichartige Sache in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis gleichartiger Sachen, und für nicht mehr nutzbare Sachen der erzielbare Verkaufspreis. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und wird zusätzlich um einen Vorsorgebetrag von 10 % erhöht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Häufige Fragen
Nach welchem Wert wird die Entschädigung berechnet?
Grundlage ist der Versicherungswert. In der Regel ist das der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
Welcher Wert gilt für Kunstgegenstände und Antiquitäten?
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Was gilt, wenn eine Sache im Haushalt nicht mehr zu verwenden ist?
Dann ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis, also der gemeine Wert.
Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015