Bei der Uelzener Hausratversicherung ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, wenn Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) oder Hagel als fester Eiskorn-Niederschlag einwirkt – etwa durch direkte Krafteinwirkung oder dadurch, dass Bäume, Gebäudeteile oder andere Gegenstände auf das Gebäude geworfen werden. Nicht ersetzt werden dagegen Sturmflut, weitere Elementarschäden sowie eindringender Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- als Folge eines Schadens nach den beiden zuvor genannten Fällen an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes, des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder der mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Ebenfalls nicht versichert sind weitere Elementargefahren: Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt, wenn versicherte Sachen durch Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – etwa durch direkte Einwirkung oder dadurch, dass Bäume, Gebäudeteile oder andere Gegenstände auf das Gebäude geworfen werden. Als Sturm gilt eine Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h); Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern. Bestimmte Schäden bleiben ausgeschlossen, darunter Sturmflut, weitere Elementargefahren und eindringender Niederschlag durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen. Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert, mit Ausnahme allein vom Versicherungsnehmer genutzter Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen verursacht hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Ist eindringender Regen durch offene Fenster versichert?
Nein. Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind ausgeschlossen – es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Sind Gegenstände außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Ausgenommen sind jedoch Antennenanlagen und Markisen auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015