Bei der Uelzener Hausratversicherung sind Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten mitversichert, jedoch nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen. Grundsätzlich ersetzt der Versicherer je Versicherungsfall höchstens 20 Prozent der Versicherungssumme, wobei außerhalb eines Wertschutzschranks deutlich niedrigere Höchstbeträge gelten als bei sicherer Aufbewahrung in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank.
Versicherte Wertsachen
Als versicherte Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter dem vorstehenden Punkt genannt sind
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Als freistehende Wertschutzschränke weisen sie ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht sind sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Für Wertsachen gilt eine besondere Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- insgesamt 1.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist
- insgesamt 3.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist
- insgesamt 20.000,00 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- insgesamt 2.000,00 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- insgesamt 4.000,00 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten sind mitversichert, aber nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen. Insgesamt gilt je Versicherungsfall eine Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme, wenn nichts anderes vereinbart ist. Werden die Wertsachen in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten für Bargeld und Urkunden höhere Entschädigungsgrenzen als bei Aufbewahrung außerhalb eines solchen Schranks. Ein Wertschutzschrank muss dabei bestimmte Anforderungen an Anerkennung, Gewicht oder Verankerung erfüllen.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände zählen bei der Hausratversicherung als Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold und Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Silbersachen sowie Antiquitäten über 100 Jahre – ausgenommen Möbelstücke.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen insgesamt?
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Grenzen gelten, wenn die Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes gelten je Versicherungsfall 1.000,00 € für Bargeld und Geldkarten-Beträge, 3.000,00 € für Urkunden und Wertpapiere sowie 20.000,00 € für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Was gilt als Wertschutzschrank im Sinne dieser Bedingungen?
Ein Wertschutzschrank ist ein Sicherheitsbehältnis, das durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt ist und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegt oder bei geringerem Gewicht fachmännisch verankert bzw. als Einmauerschrank in Wand oder Fußboden eingelassen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015