Bei der Hausratversicherung der Uelzener gilt es als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung, wenn sich abgefragte Umstände ändern, eine bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt oder vereinbarte Sicherungen wegfallen oder nicht mehr funktionieren – auch beim Wohnungswechsel.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere dann vorliegen, wenn:
- sich ein Umstand ändert, nach dem in der Angebotsanfrage gefragt worden ist,
- sich anlässlich eines Wohnungswechsels ein Umstand ändert, nach dem in der Angebotsanfrage gefragt worden ist,
- die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird. Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält,
- vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Veränderungen können das Risiko erhöhen und müssen dann angezeigt werden. Dazu zählen Änderungen bei Umständen, nach denen in der Angebotsanfrage gefragt wurde – auch bei einem Wohnungswechsel. Ebenfalls dazu gehört, wenn eine sonst bewohnte Wohnung länger als 60 Tage leer und unbeaufsichtigt steht oder wenn vereinbarte Sicherungen fehlen, reduziert werden oder nicht mehr funktionieren.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine leerstehende Wohnung als gefahrerhöhend?
Wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und nicht beaufsichtigt wird.
Wann gilt eine Wohnung als beaufsichtigt?
Eine Wohnung ist nur dann beaufsichtigt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Spielen die vereinbarten Sicherungen eine Rolle?
Ja. Werden vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder sind sie in nicht gebrauchsfähigem Zustand, kann eine Gefahrerhöhung vorliegen – auch bei einem Wohnungswechsel.
Was passiert bei einem Wohnungswechsel?
Ändert sich anlässlich eines Wohnungswechsels ein Umstand, nach dem in der Angebotsanfrage gefragt wurde, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015