Bei der Uelzener Hausratversicherung wird die Versicherungssumme jedes Jahr automatisch an den Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland angepasst, sodass sich Summe und Prämie entsprechend erhöhen oder vermindern. Maßgeblich ist der im September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index, und der Versicherungsnehmer kann der Anpassung innerhalb eines Monats in Textform widersprechen.
Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes angepasst.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat.
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme wird auf volle tausend Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages in Höhe von 500,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche entfällt gleichzeitig ein vertraglich vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Versicherungssumme wird jedes Jahr automatisch an die Preisentwicklung angepasst und kann so steigen oder sinken; die Prämie richtet sich anschließend nach der neuen Summe. Grundlage ist der für September veröffentlichte Preisindex, wobei die neue Summe auf volle tausend Euro aufgerundet wird. Wer nicht möchte, kann der Anpassung innerhalb eines Monats in Textform widersprechen – dann bleibt sie unwirksam. Sinkt die Summe dabei unter 500,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche, entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die jährliche Anpassung der Versicherungssumme?
Sie richtet sich nach der prozentualen Veränderung des Preisindexes für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Verglichen wird das vergangene Kalenderjahr mit dem davor liegenden, maßgeblich ist der für September veröffentlichte Index.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme können Sie in Textform widersprechen. Für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung, und die Anpassung wird dann nicht wirksam.
Was passiert mit der Prämie bei einer Anpassung?
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet. Die neue Summe wird zuvor auf volle tausend Euro aufgerundet und Ihnen bekannt gegeben.
Welche Folge hat ein Unterschreiten von 500,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche?
Wird der vom Versicherer vorgegebene Betrag von 500,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten, entfällt gleichzeitig ein vertraglich vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015