Bei der Hausratversicherung der Uelzener steht dem Versicherer nur der Prämienanteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat, wenn der Vertrag vorzeitig endet. Der Abschnitt regelt außerdem, wie die Prämie bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse berechnet wird und welche Nebenkosten wie Mahn- und Bankgebühren der Versicherungsnehmer trägt.
Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Belehrung über das Widerrufsrecht auf die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Nebenkosten
Folgende Nebenkosten müssen vom Versicherungsnehmer getragen werden:
- Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren bei vorliegender Pre-Notification: Gebühr der bezogenen Bank
- 3,00 € für jede Mahnung zuzüglich Porto
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, muss der Versicherungsnehmer nur für die Zeit zahlen, in der tatsächlich Schutz bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von zwei Wochen wird die Prämie für die Zeit nach dem Widerruf zurückerstattet, sofern die Belehrung korrekt erfolgt ist. Endet der Vertrag durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers, steht ihm die Prämie bis zum Wirksamwerden der jeweiligen Erklärung zu. Zusätzlich trägt der Versicherungsnehmer bestimmte Nebenkosten wie Bankgebühren bei Lastschrift-Rückläufern und 3,00 € je Mahnung zuzüglich Porto.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Prämie, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Dem Versicherer steht dann nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Bekomme ich bei einem Widerruf die Prämie zurück?
Beim Widerruf innerhalb von zwei Wochen erstattet der Versicherer den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. War die Belehrung über das Widerrufsrecht unterblieben, wird zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie erstattet – außer der Versicherungsnehmer hat bereits Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder bei einer Versicherung für ein künftiges Unternehmen oder Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Welche Nebenkosten muss ich als Versicherungsnehmer tragen?
Zu tragen sind die Gebühr der bezogenen Bank bei Rückläufern im SEPA-Lastschriftverfahren mit vorliegender Pre-Notification sowie 3,00 € für jede Mahnung zuzüglich Porto.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015