Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der Uelzener dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen, und zwar in Textform bis spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder auf Wunsch später, bei einer Kündigung durch den Versicherer greift sie einen Monat nach Zugang.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben beide Seiten das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Partei ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt dies sofort oder auf seinen Wunsch zu einem späteren Termin, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden den Hausratvertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären und muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens aber zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015