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Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
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- Wartezeit für Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen / angeborener Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit bei einer Kastration / Sterilisation: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit beim Welpen-OP-Schutz (nur bei versicherten Zuchthündinnen): 30 Tage ab Geburt
Bei Vertragsänderungen / Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
• Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
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