Bei der Uelzener Versicherung lässt sich ein Vertrag der Hundeversicherung fristgerecht kündigen – abhängig von der vereinbarten Laufzeit. Ob mehrjähriger Vertrag oder Jahresvertrag: Hier erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung möglich ist.
Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren:
Sollte ein Hundeversicherungsvertrag der Uelzener Versicherung für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen werden, kann der Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr:
Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr können jährlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wann Sie Ihre Hundeversicherung kündigen können, richtet sich nach der vereinbarten Laufzeit Ihres Vertrags. Bei langen Verträgen wird eine erste Kündigung nach drei Jahren möglich, bei Jahresverträgen jeweils zum Ende eines Vertragsjahres. In beiden Fällen ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Hundeversicherung?
Es gilt eine Frist von drei Monaten – sowohl bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit als auch bei Jahresverträgen.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Wann kann ich einen Jahresvertrag kündigen?
Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr können jährlich zum Ablauf der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Wo finde ich einen Angebotsrechner?
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