Sollten ein Hundeversicherungsvertrag der Uelzener Versicherung für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen werden, kann der Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigt werden. Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr können jährlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.