- Als Leistungsfall gilt die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer nach Abschluss des Vertrages eingetretenen Gesundheitsschädigung und/oder Operation aufgrund Krankheit oder infolge eines Unfalls Ihres versicherten Hundes.
- Wir erstatten Ihnen bis zu 100 % der Tierarztkosten – unabhängig vom Satz der
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). - Sie haben die freie Wahl des Tierarztes / der Tierklinik.
Versichert sind z.B.:
- Veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen und
Operationen inkl. Diagnostik; - Operationen unter Vollnarkose / Sedierung infolge Unfalls oder Krankheit inkl. Arzneimittel, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial;
- Operationen unter Anwendung von Lokalanästhesie, nichtinvasive OP-Methoden, Biopsie, Punktion, diagnostische und therapeutische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop;
- Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten;
- Ergänzungsfutter, Diätfutter und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation stationär verabreicht werden;
- zeitlich unbegrenzte Vor- und Nachsorgebehandlungen bei Operationen;
- vom Tierarzt durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur.
Wir beteiligen uns an Kosten für:
- Die Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes durch einen Identifikationschip.
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