In der Katzen OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- Keine Höchsterstattungsgrenze pro Versicherungsjahr
- 100 % Erstattung in jedem Alter möglich
- Keine Altersbegrenzung
- Tierarztkosten am letzten Untersuchungstag vor der Operation
- Operationen unter Vollnarkose (auch Sedierung / Sedation) infolge Unfall und Krankheit inklusive Medikamente
- Nachsorge / -behandlung (z.B. Verbands- wechsel, Fäden ziehen) sowie Unterbringungskosten in der Tierklinik nach dem OP-Tag – bis maximal 12 Tage
- Alternative Behandlungen wie Homöopa- thie und Akupunktur vom Tierarzt durchgeführt – im Rahmen einer Operation
- Freie Wahl des Tierarztes / der Tierklinik
- Kostenbeteiligung ohne Wartezeit:
- Kennzeichnung des Tieres durch einen Identifikationschip – 25 €
- Chirurgische Kastration / Sterilisation
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Bei einem Kater – 20 €
- Bei einer Katze – 35 €
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In den allgemeinen Bedinungen der Uelzener Versicherung für die Katzen Op-Versicherung gilt folgendes:
Versicherte Gefahren und Kosten
Tritt bei einem versicherten Tier eine Veränderung des Gesundheitszustandes innerhalb der Vertragslaufzeit auf, die einen chirurgischen Eingriff unter Vollnarkose erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die durch tierärztliche Rechnung nachgewiesenen Kosten
a) von Operationen infolge Krankheit oder Unfall gemäß der Definition aus Abschnitt Definitionen mit Ausnahme der in Abschnitt Nicht versicherte Gefahren, Kosten und Teileinschlüsse genannten Operationen inklusive
b) des letzten Untersuchungstages vor der Operation, sofern eine versicherte Operation gemäß Abschnitt Definition durchgeführt wurde.
c) der Nachbehandlung inkl. Unterbringungsaufwendungen nach einer Operation gem. a) bis maximal 12 Kalendertage nach dem Tag der Operation
Es werden nur die Kosten gemäß a) bis c) erstattet, die unmittelbar und in kausalem Zusammenhang mit der Operation stehen und innerhalb der Vertragslaufzeit anfallen. Die Kostenerstattung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Andere Gebührenordnungen (z. B. klinikeigene) können nicht berücksichtigt werden.
Die Entschädigung von Gelenksoperationen infolge von Ellbogengelenksdysplasie und deren Folgen (z. B. Isolierter Processus anconaeus (IPA), Fragmentierter Processus coronoideus (FPC), Radius curvus, Ellbogen- inkongruenz, OCD im Ellbogen, Compartment syndrome) ist begrenzt auf maximal 1000,- € (Brutto) je Versicherungsfall für maximal zwei Versicherungsfälle je versichertem Tier.
Definitionen
Versicherungsfall: Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall unter Vollnarkose / Sedierung.
Operation: Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Vollnarkose / Sedierung zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden (Siehe Abschnitt Teileinschlüsse).
Unfall: Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht.
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