In der Hundehalter Rechtsschutz-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
Der ersten Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt werden. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Der Beitrag kann überweisen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
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