In der Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite diesen bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann dieser schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
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