Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung der Uelzener Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Haftpflichtansprüchen, die durch das versicherte Pferd verursacht wurden. Die Versicherung übernimmt folgende Aufgaben:
- Überprüfung der gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Haftpflichtansprüche.
- Befriedigung berechtigter Ansprüche.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die durch das versicherte Pferd verursacht werden und für die der Halter oder eine beauftragte Person des Pferdes haftet.
Deckungssumme:
Die Deckungssumme der Versicherung ist abhängig von der im Antrag oder Versicherungsschein festgelegten Höhe.
Deckungsbeschränkungen:
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, um die Kosten für die Versicherung im Rahmen zu halten. Dazu gehören:
- Vorsätzliche Handlungen.
- Schäden zwischen Mitversicherten.
Ausschlüsse:
Bestimmte Risiken sind nicht versichert und erfordern eine separate Versicherung. Hierzu gehören:
- Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Pferde, die über eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgesichert werden müssen.
- Schäden werden nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen übernommen. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung ist bei jedem Schadenfall zu berücksichtigen.
Versicherungsort:
- Deutschland.
- Weltweite Deckung bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien.
Zahlungsmodalitäten:
Der erste Beitrag ist spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Weitere Beiträge sind gemäß der Beitragsübersicht fällig, die mit dem Versicherungsschein bereitgestellt wird. Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden.
Vertragsbeginn und -ende:
Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt, sofern der Erstbeitrag rechtzeitig bezahlt wird. Andernfalls beginnt der Vertrag erst nach Zahlung des Beitrags. Der Vertrag läuft für 1 oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung, und verlängert sich automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Er endet spätestens mit dem Tod, der Veräußerung oder der dauerhaften Abgabe des versicherten Pferdes.
Kündigung:
Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann er jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden, an dem sich der Vertrag verlängert hat.
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen im Versicherungsantrag.
- Mitteilung von Änderungen des versicherten Risikos, z. B. bei Anschaffung eines weiteren Pferdes oder Änderung des im Vertrag bezeichneten Pferdes.
- Mögliche Aufforderung durch den Versicherer, gefährliche Umstände zu beseitigen.
- Unverzügliche Meldung eines Versicherungsfalls, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden.
- Verpflichtung zur Schadenabwendung und -minderung sowie Unterstützung bei der Schadensregulierung durch wahrheitsgemäße Berichte.