In der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- Personen, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Tierhüter einstehen müssen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
- Vertretung vor Gericht im Leistungsfall
- Turnierteilnahme
- Fremd- / Gastreiterrisiko, Reitbeteiligung
- Mietsachschäden an
- Stallungen, Reithallen, Offenstall
- Boxen (SB: 150 € je Leistungsfall)
- Pferdeanhängern (SB: 20%, mindestens 150 € je Leistungsfall)
- Flurschäden und Weiderisiko inklusive ungewolltem / gewolltem Deckakt
- Forderungsausfall-Versicherung (ab 2.500 € wird die gesamte Forderung beglichen)
- Angezeigte Fohlen bis zum 1. Geburtstag
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- 15 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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