Die Pferde-OP-Versicherung der Uelzener Versicherung bietet Schutz für notwendige Operationen, die aufgrund von Krankheiten oder Unfällen nach Abschluss des Versicherungsvertrags auftreten. Hier sind die wichtigsten Inhalte des Informationsblatts zusammengefasst:
Was ist versichert?
- Operationen: Die Versicherung deckt veterinärmedizinisch notwendige Operationen ab, die nach Vertragsbeginn durch Krankheit oder Unfall erforderlich werden.
- Tierarztkosten: Es erfolgt eine Erstattung der Tierarztkosten, unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Deckungssumme und Selbstbeteiligung: Der Versicherungsnehmer kann zwischen Deckungssummen von 15.000 €, 25.000 € oder 50.000 € pro Versicherungsjahr wählen. Es besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung von 0 €, 500 € oder 1.000 € zu vereinbaren.
- Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik: Der Versicherungsnehmer kann den behandelnden Tierarzt oder die Klinik frei wählen.
Zu den versicherten Leistungen gehören:
- Notwendige ambulante oder stationäre Operationen,
- Operationen unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie,
- Kosten für Arzneimittel, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial,
- Stationäre Unterbringung in der Tierklinik einschließlich Futterkosten und Ergänzungsfuttermittel,
- Vor- und Nachsorge für einen festgelegten Zeitraum vor und nach der Operation (bis zu 17 Tage nach der OP).
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Rehabilitation und Krankenversicherung: Diese Bausteine sind optional und bieten eine maximale Erstattung von 3.000 € pro Versicherungsjahr mit einer Selbstbeteiligung von 20 % pro Rechnung.
- Kastration/Sterilisation: Einmalige Erstattung von 200 €.
- Wartezeiten: Es gelten unterschiedliche Wartezeiten für bestimmte Leistungen, wie 5 Tage bei Koliken und Unfällen, 2 Monate allgemeine Wartezeit und 1 Jahr für bestimmte Operationen.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind u.a.:
- Bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder empfohlene Operationen,
- Folgen von bereits bestehenden Mängeln und Krankheiten,
- Operationen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes notwendig werden,
- Untersuchungen und Operationen, die von nahen Verwandten des Versicherungsnehmers durchgeführt werden.
Wann und wie wird gezahlt?
Die erste Beitragszahlung muss spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins erfolgen, nicht jedoch vor dem Versicherungsbeginn. Weitere Zahlungen können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Der Beitrag kann überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden.
Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Laufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Zu den Verpflichtungen des Versicherungsnehmers gehören:
- Wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage,
- Pünktliche und vollständige Zahlung der Versicherungsbeiträge,
- Sorgfältige und artgerechte Unterbringung sowie Versorgung des versicherten Pferdes,
- Bereitstellung vollständiger und wahrheitsgemäßer Informationen im Leistungsfall.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und weltweit für maximal 12 Monate.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Vertrag beginnt zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erstbeitrag rechtzeitig bezahlt wird. Er endet spätestens, wenn der Versicherungsnehmer den Tod, die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe des Pferdes meldet.