In der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- 100 % Erstattung der erstattungsfähigen Kosten nach dem 2-fachen Satz der
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) - Keine Höchstsumme innerhalb des Versicherungsjahres
- Stand- und Vollnarkose
- Bauchhöhlenoperationen – Wartezeit 7 Tage
- Operative Frakturbehandlungen
- Unfallbedingte Wundnähte
- Fesselringband-Operation
- Tumorentfernung
- Zahnextraktion
- Sehnenscheiden-Operation
- Gelenkspülung (arthroskopisch)
Im Zuge eines solchen Eingriffs ebenfalls versichert sind:
- Nachgewiesene Kosten am letzten Untersuchungstag vor der Operation
- Nachsorge / -behandlung und Unter- bringung in einer Tierklinik bis 7 Tage
- Pauschale Erstattung der Unterbrin- gungskosten in der Tierklinik: 15 € pro Tag
- Alternative Behandlungen wie Homö- opathie /Akupunktur
- Bildgebende Verfahren bis 1.000 €
- Regenerative Therapien bis 500 €
In den allgemeinen Bedinungen der Uelzener Versicherung für die Pferde OP-Versicherung gilt folgendes:
Versicherte Pferde und Aufnahme in die Versicherung
Versichert sind die Pferde, die im Versicherungsschein genannt sind. Versicherungsfähig sind, soweit nicht anders vereinbart, alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats. Der Versicherer kann vom Antragsteller ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über den Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes verlangen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Versicherte Gefahren und versicherte Kosten
Beim versicherten Pferd tritt während der Vertragslaufzeit eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf. Diese Veränderung macht eine Operation unter Vollnarkose / Standnarkose erforderlich. Andere Operationen sind in diesem Tarif nicht mitversichert.
Es werden nur die Kosten erstattet, die ursächlich mit einer versicherten Operation im Zusammenhang stehen. Die Kosten müssen innerhalb der Vertragslaufzeit anfallen. Die Kostenerstattung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die vereinbarte GOT, der vereinbarte Gebührensatz und der vereinbarte Entschädigungssatz ergeben sich aus dem Versicherungsschein. Andere Gebührenordnungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen) können nicht berücksichtigt werden.
- Die Kosten des letzten Untersuchungstages 2 vor einer Operation werden Zum Nachweis reicht eine tierärztliche Rechnung.
- Die Kosten der Nachbehandlung werden bis zu 10 Tage nach dem Tag der Operation erstattet, sofern eine Operation durchgeführt Zum Nachweis reicht eine tierärztliche Rechnung.
- Die Entschädigung von Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen ist begrenzt auf 1.500,00 EUR für den Tag des chirurgischen Eingriffs.
- Die Entschädigung für Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten ist begrenzt auf 25,00 EUR pro Die Unterbringungskosten werden ersetzt für den letzten Untersuchungstag vor der versicherten Operation. Nach dem Tag der durchgeführten Operation werden bis zu 10 Tage die Unterbringungskosten erstattet. Die Kosten müssen tatsächlich angefallen sein und durch Rechnung nachgewiesen werden.
- Für regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, Stammzellen) beträgt die Entschädigung maximal 1.000,00 EUR je Versicherungsfall.
- Verstirbt das versicherte Pferd in der Narkose, unmittelbar bevor der Tierarzt mit der versicherten veterinärmedizinisch notwendigen Operation wegen Krankheit oder Unfall begonnen hat, werden die Kosten abweichend erstattet.
Die genannten Beträge sind Bruttobeträge.
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