Die Reiter-Unfall-Versicherung der Uelzener Versicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Freizeitbeschäftigung Reiten oder dem Umgang mit Pferden entstehen. Hier ist eine detaillierte Zusammenfassung des Produkts:
Was ist versichert?
Die "premium plus" Versicherung deckt verschiedene Leistungen, die im Falle eines Reitunfalls oder eines Unfalls im direkten Umgang mit Pferden entstehen können, ab. Zu den versicherten Leistungen gehören:
- Freizeit-Reitunfälle: Schutz für Unfälle während des Reitens in der Freizeit oder des direkten Umgangs mit Pferden.
- 24-Stunden-Deckung: Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr.
- Tagegeld für die Versorgung des Pferdes: Im Falle einer unfallbedingten Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit ab 75 % wird für bis zu 30 Tage ein Tagegeld von 30 € pro Tag gezahlt.
- Krankenhaustagegeld: Es wird ein Krankenhaustagegeld von 30 € pro Tag ohne Begrenzung der Leistungsdauer gezahlt.
- Einmalzahlung nach ambulanter Operation: Eine einmalige Zahlung von 300 € bei einer ambulanten Operation.
- Invaliditätsleistung mit 350 % Progression: Die Grundsumme der Invaliditätsleistung beträgt 100.000 €, wobei eine Progression von bis zu 350 % bei schwerer Invalidität möglich ist.
- Sofortleistung bei einem Wirbelbruch: Bei einem Wirbelbruch wird eine Sofortleistung von 3.000 € gezahlt.
- Monatliche Unfallrente: Ab 50 % unfallbedingter Invalidität wird eine monatliche Unfallrente von 500 € gezahlt.
- Todesfallleistung: Im Todesfall wird eine Summe von 30.000 € ausgezahlt.
- Kosten für kosmetische Operationen: Bis zu 10.000 € für kosmetische Operationen, die infolge eines Reitunfalls notwendig werden.
- Such- oder Rettungseinsätze: Die Kosten für Such- oder Rettungseinsätze für Reiter und Pferd werden bis zu 15.000 € übernommen.
- Unfälle durch Bewusstseinsstörung: Versicherungsschutz besteht auch bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen.
- Anrechnung unfallfremder Erkrankungen: Unfallfremde Erkrankungen werden nur dann angerechnet, wenn sie zu mindestens 50 % an der Schädigung beteiligt sind.
- Invaliditätsleistung bereits nach 6 Monaten: Invaliditätsleistungen können bereits nach sechs Monaten nach dem Unfall gezahlt werden.
- Zeckenbiss: Schäden, die durch einen Zeckenbiss verursacht werden, sind ebenfalls abgedeckt.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Es gibt einige Ausschlüsse und Einschränkungen im Versicherungsschutz, darunter:
- Berufliche Reitunfälle: Unfälle, die während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschehen, sind nicht versichert.
- Bandscheibenschäden und innere Blutungen: Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen sind nur versichert, wenn sie zu mehr als 50 % durch einen Unfall verursacht wurden.
Was ist nicht versichert?
Folgende Schäden sind nicht versichert:
- Krankheiten und Abnutzungserscheinungen: Zum Beispiel Rückenleiden durch ständiges Sitzen.
- Schlaganfälle und Herzinfarkte.
- Maximale Entschädigung: Die vereinbarte Versicherungssumme stellt die maximale Entschädigung dar, die ausgezahlt wird.
- Selbstbeteiligung: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen.
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Wann und wie zahle ich?
Die erste Beitragszahlung muss spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins erfolgen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die weiteren Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden, je nach Vereinbarung. Der Beitrag kann überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr hat, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren ist eine Kündigung bereits nach dem dritten Jahr möglich.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag kann sowohl von Ihnen als auch von der Versicherung vorzeitig gekündigt werden, zum Beispiel nach einem regulierten Versicherungsfall. Wenn das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft wegfällt, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Versicherung darüber informieren.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Die Pflichten des Versicherungsnehmers umfassen unter anderem:
- Wahrheitsgemäße Angaben: Alle Fragen in der Angebotsanfrage müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Risikoänderungen mitteilen: Der Versicherungsnehmer muss die Versicherung über Änderungen des versicherten Risikos informieren.
- Gefahrenvermeidung: Der Versicherungsnehmer kann aufgefordert werden, gefährliche Umstände zu beseitigen.
- Schadenminderung: Nach einem Unfall muss sofort ein Arzt aufgesucht werden, und die Versicherung ist umgehend zu informieren. Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um den Schaden zu mindern und bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.