In der Reiter-Unfall-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
Folgende Leistungen sind im premium-Tarif beispielsweise nicht versichert:
- Krankheiten und Abnutzungserscheinungen, wie zum Beispiel Rückenleiden durch ständiges Sitzen
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Maximalentschädigung, die Sie von uns erhalten.
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen.
Gibt es Beschränkungen im Versicherungsschutz in der Reiter-Unfall-Versicherung?
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise alle Reitunfälle,
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die während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschehen
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Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen sind nur versichert, wenn diese überwiegend – mehr als 50 % - durch einen versicherten Unfall verursacht wurden.
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