Wann ein Raub in der Hausratversicherung der Uelzener gilt: Er liegt vor, wenn Gewalt gegen den Versicherungsnehmer angewendet wird, eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird oder der körperliche Zustand nach einem Unfall die Widerstandskraft ausschaltet. Erfahren Sie, welche Fälle abgedeckt sind und welche Sachen nicht versichert sind.
Raub liegt vor, wenn:
- gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl);
- der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird –;
- dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Dem Versicherungsnehmer stehen geeignete Personen gleich, die vorübergehend die Obhut über die versicherten Sachen ausüben.
Nicht versichert sind:
Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathandlungen nach Nr. 3.4.1 verübt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Raub unterscheidet sich vom einfachen Diebstahl dadurch, dass ein Täter Gewalt oder die Androhung einer Gewalttat einsetzt, um an die versicherten Sachen zu gelangen. Auch wenn jemand einen körperlich hilflosen Zustand des Versicherungsnehmers – etwa nach einem Unfall oder bei Ohnmacht – ausnutzt, um Sachen wegzunehmen, gilt dies als Raub. Der Schutz erstreckt sich zudem auf Personen, die vorübergehend auf die versicherten Sachen aufpassen.
Häufige Fragen
Ist ein Trickdiebstahl als Raub versichert?
Nein. Werden versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet, handelt es sich um einfachen Diebstahl bzw. Trickdiebstahl. In diesem Fall liegt keine Gewalt und damit kein Raub vor.
Gilt es als Raub, wenn ich Sachen wegen einer Drohung herausgebe?
Ja. Ein Raub liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll.
Bin ich geschützt, wenn ich nach einem Unfall ausgeraubt werde?
Ja. Werden Ihnen versicherte Sachen weggenommen, weil Ihr körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder einer nicht verschuldeten Ursache wie Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist, gilt dies als Raub.
Sind auch andere Personen geschützt, die auf meine Sachen aufpassen?
Ja. Dem Versicherungsnehmer stehen geeignete Personen gleich, die vorübergehend die Obhut über die versicherten Sachen ausüben.
Sind Sachen versichert, die ich auf Verlangen des Täters erst herbeischaffe?
Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Heranschaffen ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes erfolgt, an dem die Tathandlungen verübt wurden.