Die Uelzener Hausratversicherung übernimmt im Rahmen der Hausratversicherung auch Bewegungs- und Schutzkosten – also Kosten, die entstehen, wenn andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, um versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Bewegungs- und Schutzkosten Folgendes:
Versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Was bedeutet das konkret?
Muss man beschädigte oder verlorene Gegenstände reparieren oder neu beschaffen, sind dafür manchmal weitere Arbeiten nötig: Andere Dinge müssen zur Seite geräumt, umgestellt oder geschützt werden. Die dabei anfallenden Kosten sind mitversichert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Inhalt oben.
Häufige Fragen
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Wann übernimmt die Uelzener diese Kosten?
Wenn zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Gehören diese Kosten zur Hausratversicherung?
Ja, die Bewegungs- und Schutzkosten sind Teil der Hausratversicherung der Uelzener.
In welchem Umfang werden die Kosten erstattet?
Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.