In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Bewachungskosten:
für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde, und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde, und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025