In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Sachverständigenkosten:
- Abweichend von Nr. 15.6 UEVHB2015 werden bei einer Schadenhöhe von über 50.000,00 € dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens nach Ziffer 15 UEVHB2015 die Sachverständigenkosten ersetzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Abweichend von Nr. 15.6 UEVHB2015 werden bei einer Schadenhöhe von über 50.000,00 € dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens nach Ziffer 15 UEVHB2015 die Sachverständigenkosten ersetzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025