Kommt es in der Hausratversicherung der Uelzener zu einem Schaden, der die Wohnung unbewohnbar macht und bei dem Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, werden die Kosten für die Bewachung der versicherten Sachen übernommen – längstens für 72 Stunden.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt für Bewachungskosten folgendes:
Ersetzt werden die Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist und Türen, Schlösser oder andere Sicherungen den Hausrat nicht mehr ausreichend schützen, kann eine Bewachung der versicherten Sachen sinnvoll sein. Die Uelzener beteiligt sich an diesen Bewachungskosten für einen begrenzten Zeitraum, bis die Sicherungen wieder voll funktionsfähig sind.
Häufige Fragen
Wann werden Bewachungskosten übernommen?
Wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz für die versicherten Sachen bieten.
Wie lange werden die Bewachungskosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für die Dauer von 72 Stunden.
Was wird durch die Bewachung geschützt?
Die Bewachung dient dem Schutz der versicherten Sachen, wenn die vorhandenen Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
Endet der Kostenersatz, wenn die Sicherungen repariert sind?
Ja, die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für 72 Stunden.