Wer mit seiner Uelzener Hausratversicherung ins Ausland umzieht, sollte die Regeln kennen: Bei einer neuen Wohnung außerhalb Deutschlands geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über und erlischt in der bisherigen Wohnung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt Folgendes für den Umzug ins Ausland:
- Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem Hausrat in eine Wohnung außerhalb Deutschlands ziehen, wird diese neue Wohnung nicht automatisch vom bestehenden Vertrag abgedeckt. Für die alte Wohnung besteht der Schutz noch für eine begrenzte Übergangszeit fort, endet dann jedoch spätestens nach zwei Monaten ab Umzugsbeginn.
Häufige Fragen
Geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung im Ausland über?
Nein. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Wie lange bleibt die bisherige Wohnung noch versichert?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Ab wann läuft die Zwei-Monats-Frist?
Die Frist läuft ab dem Umzugsbeginn. Danach erlischt der Schutz in der bisherigen Wohnung spätestens nach zwei Monaten.
Gilt diese Regelung auch für einen Umzug innerhalb Deutschlands?
Diese Regelung betrifft ausdrücklich den Fall, dass die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt. Für andere Konstellationen hängt es vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.