Beim Umzug in eine neue Wohnung geht der Versicherungsschutz der Uelzener Hausratversicherung automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels sind beide Wohnungen abgesichert – doch für die alte Wohnung gilt eine wichtige Frist, die Sie kennen sollten.
Umzug in eine neue Wohnung:
- Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
- Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
- Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Hausrat nicht neu versichern: Der bestehende Schutz zieht mit in die neue Wohnung um. In der Übergangszeit sind sowohl die alte als auch die neue Wohnung abgesichert. Für die alte Wohnung endet der Schutz jedoch nach einer gewissen Zeit nach Umzugsbeginn. Als Startpunkt gilt der Moment, in dem Sie das erste Mal versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Häufige Fragen
Geht der Versicherungsschutz beim Umzug automatisch mit?
Ja. Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Sind während des Umzugs beide Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Wie lange bleibt die alte Wohnung versichert?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.