Wann die Uelzener Hausratversicherung eine Entschädigung vorübergehend zurückhält, hängt von klaren Voraussetzungen ab: Zweifel an der Empfangsberechtigung, ein laufendes behördliches oder strafgerichtliches Verfahren oder ein Sachverständigenverfahren können die Auszahlung aufschieben.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
- Sachverständigenverfahren
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung einer Entschädigung ist nicht in jedem Fall sofort möglich. Der Versicherer darf die Zahlung so lange hinausschieben, bis geklärt ist, wer die Leistung erhalten darf, bis ein laufendes Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten abgeschlossen ist oder bis ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wurde. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann kann die Uelzener die Zahlung aufschieben?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen, ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren läuft oder ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wird.
Was passiert bei einem laufenden Verfahren gegen den Versicherungsnehmer?
Solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft, kann die Zahlung aufgeschoben werden.
Spielt ein Sachverständigenverfahren eine Rolle?
Ja, auch bei einem Sachverständigenverfahren kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Was bedeutet Zweifel an der Empfangsberechtigung?
Bestehen Zweifel daran, ob der Versicherungsnehmer zum Empfang der Leistung berechtigt ist, kann der Versicherer die Zahlung so lange aufschieben, bis diese Zweifel ausgeräumt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025