Die Hausratversicherung der Uelzener schließt bestimmte Großschadensereignisse vom Versicherungsschutz aus: Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert. Welche Ereignisse konkret darunterfallen, erfahren Sie hier im Überblick.
Ausschluss Krieg:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss innere Unruhen:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Großereignisse sind vom Schutz der Hausratversicherung ausgenommen. Entsteht ein Schaden durch kriegerische Ereignisse, innere Unruhen oder durch Kernenergie beziehungsweise radioaktive Einwirkungen, greift der Versicherungsschutz nicht – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen am Schaden mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden über die Hausratversicherung versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Sind Schäden durch innere Unruhen abgedeckt?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Was gilt bei Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Was bedeutet „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen“?
Der Ausschluss gilt auch dann, wenn neben Krieg, inneren Unruhen oder Kernenergie noch weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.