Die Hausratversicherung der Uelzener zahlt bei bestimmten Ereignissen nicht: Plansch- oder Reinigungswasser, Leitungswasser aus mobilen Behältnissen, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdsenkung, Erdrutsch, Sturm und Hagel. Hier erfahren Sie im Überblick, welche Schäden ausgeschlossen sind.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser sowie Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Ebenfalls nicht versichert:
- Sturm, Hagel
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Wasser- oder Naturereignisschaden ist in der Hausratversicherung abgedeckt. Bestimmte Ursachen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Wasser aus mobilen Behältnissen, Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden. Diese Übersicht hilft Ihnen einzuordnen, in welchen Fällen keine Leistung erfolgt.
Häufige Fragen
Ist Leitungswasser aus einem Eimer oder einer Gießkanne versichert?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sowie Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen sind nicht versichert.
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser abgedeckt?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Gibt es eine Ausnahme bei Erdsenkung oder Erdrutsch?
Ja. Erdsenkung oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Sind Sturm- und Hagelschäden versichert?
Nein. Schäden durch Sturm und Hagel sind nicht versichert.
Was gilt für Schäden durch ausgelaufenes Aquariumwasser?
Für Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge davon entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist, leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025