In der Hausratversicherung der Uelzener sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Sturmflut, weitere Elementargefahren oder das Eindringen von Regen und Schnee durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster. Auch Sachen außerhalb von Gebäuden und in nicht bezugsfertigen Gebäuden sind betroffen. Hier erfahren Sie, welche Schäden nicht versichert sind.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht bei allen denkbaren Schäden. Ausgenommen sind unter anderem Sturmflut und weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben. Auch wenn Regen, Hagel oder Schnee durch offen stehende Fenster oder Türen eindringen, besteht in der Regel kein Schutz – anders ist es, wenn Sturm oder Hagel selbst eine Öffnung im Gebäude verursacht haben. Ebenso sind Sachen außerhalb von Gebäuden und in noch nicht bezugsfertigen Gebäuden grundsätzlich nicht abgedeckt, mit Ausnahme der genannten Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Sturmflut versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Ist Regen versichert, der durch ein offenes Fenster eindringt?
Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, die durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen eindringen, sind nicht versichert. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Welche Elementargefahren sind nicht versichert?
Nicht versichert sind weitere Elementargefahren: Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden versichert?
Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, sind grundsätzlich nicht versichert. Nach Nr. 5.1 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Sind Schäden in nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen sind nicht versichert.